Volkswagen erhält von Chinas Wettbewerbsbehörde die Freigabe für Aufstockung der Beteiligung an MAN

03.11.2011 | Wolfsburg
Alle Vollzugsbedingungen für den Mehrheitserwerb sind somit eingetreten

Der Volkswagen Konzern ist auf dem Weg zum integrierten Nutzfahrzeugkonzern aus MAN, Scania und Volkswagen einen entscheidenden Schritt weiter: Die chinesische Wettbewerbsbehörde hat die Aufstockung des Anteils an der MAN SE im Rahmen des Pflichtangebots durch die Volkswagen AG genehmigt. Das teilte der Volkswagen Konzern am Donnerstag in Wolfsburg mit.

Durch die Genehmigung der chinesischen Wettbewerbsbehörde liegen somit alle für den Vollzug erforderlichen regulatorischen Freigaben vor. Das Pflichtangebot und der damit verbundene Mehrheitserwerb an der MAN SE wird voraussichtlich am 09. November 2011 vollzogen.

Im Anschluss an den Vollzug des Pflichtangebots wird Volkswagen insgesamt 55,90 Prozent der Stimmrechte und 53,71 Prozent des Grundkapitals an der MAN SE halten. Durch eine engere Zusammenarbeit von MAN, Scania und Volkswagen können erhebliche Synergien in den Bereichen Einkauf, Entwicklung und Produktion erschlossen werden.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen im Hinblick auf den Volkswagen Konzern und den MAN Konzern. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen unterliegen stets Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf in der Zukunft liegende Ereignisse beziehen bzw. von Umständen abhängen, deren Eintritt ungewiss ist. Die Volkswagen Aktiengesellschaft weist darauf hin, dass zukunftsgerichtete Aussagen keine Zusicherung des Eintritts solcher zukünftiger Ereignisse oder einer zukünftigen Geschäftsentwicklung darstellen und dass insbesondere die tatsächliche Entwicklung der Geschäftsergebnisse, der Finanz- und Liquiditätslage sowie des Wirtschaftszweigs, in dem der Volkswagen Konzern und der MAN Konzern tätig sind, und das Ergebnis bzw. die Auswirkungen der Transaktion auf den Volkswagen Konzern und/oder den MAN Konzern wesentlich von der Darstellung in den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen können. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen treffen eine Aussage allein zum Zeitpunkt ihrer Abgabe. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Regelungen wird die Volkswagen Aktiengesellschaft zukunftsgerichtete Aussagen - sei es auf Grund von neuen Informationen, zukünftigen Ereignissen oder aus anderem Grund - weder aktualisieren noch öffentlich korrigieren.

Quelle: Pressemeldung VOLKSWAGEN AG

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