Aleris-Werk in Duffel, Belgien: EU-Kommission ergreift Maßnahmen, um die Veräußerung des Werks aufrechtzuerhalten

0

Die Europäische Kommission hat endgültige Maßnahmen getroffen, um die Veräußerung des ehemaligen Aleris-Werks in Duffel, Belgien, durch Novelis im Rahmen der EU-Fusionskontrollverordnung aufrechtzuerhalten. Um die Genehmigung für die Übernahme von Aleris im Jahr 2019 zu erhalten, bot Novelis an, das Werk in verbindlichen Verpflichtungen zu veräußern, konnte den Verkauf jedoch trotz der gewährten Verlängerungen nicht innerhalb der in diesen Verpflichtungen festgelegten Frist abschließen.

Aufrechterhaltung des Wettbewerbs

Infolge des Verstoßes gegen diese Bedingung der Genehmigungsentscheidung der Kommission für 2019 wurden die Entscheidung und die Verpflichtungen nicht mehr anwendbar. Die Kommission hat daher vorläufige vorläufige Maßnahmen zur Wahrung des Wettbewerbs getroffen.

Novelis verkaufte später das von der Kommission gemäß den vorläufigen Maßnahmen genehmigte Duffel-Werk. Die heute getroffene Entscheidung wird sicherstellen, dass der Wettbewerb erhalten bleibt, indem Novelis endgültige Maßnahmen auferlegt werden. Dazu gehören Verpflichtungen, die den ursprünglich mit der Freigabeentscheidung von 2019 verbundenen Verpflichtungen ähneln, und die auch sicherstellen sollen, dass das veräußerte Duffel-Werk ein wettbewerbsfähiger und autonomer Akteur auf dem Markt bleibt.

Die Freigabeentscheidung und die Verpflichtungen

Am 1. Oktober 2019 genehmigte die Kommission gemäß der EU-Fusionskontrollverordnung die Übernahme von Aleris durch Novelis. Um die Wettbewerbsbedenken der Kommission auszuräumen, haben die Parteien angeboten, das gesamte Aluminium-Karosserieblechgeschäft von Aleris in Europa einschließlich des Produktionswerks in Duffel, Belgien, zu veräußern. Voraussetzung für die Entscheidung war die Einhaltung der von Novelis angebotenen Verpflichtungen.

Am 7. April 2020 genehmigte die Kommission Liberty House (im Folgenden „Liberty“) als geeigneten Käufer für das Duffel-Werk im Rahmen der Verpflichtungen. Die Kommission hatte bereits am 20. Januar 2020 die Übernahme des Duffel-Werks durch Liberty im Rahmen des normalen Fusionsprüfungsverfahrens genehmigt.

Die Kommission gewährte auf Ersuchen von Novelis mehrere Verlängerungen der Frist. Trotzdem konnte Novelis den Verkauf des Duffel-Werks nicht innerhalb der verlängerten Frist abschließen. Da die Freigabeentscheidung von 2019 und die damit verbundenen Verpflichtungen nach Ablauf der Frist am 1. September 2020 nicht mehr anwendbar waren, ordnete die Kommission vorläufige vorläufige Maßnahmen gemäß Artikel 8 Absatz 5 der Fusionskontrollverordnung an. Diese zielten darauf ab, den Wettbewerb sowie die Lebensfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Anlage zu erhalten.

Am 30. September 2020 schloss Novelis den Verkauf des Duffel-Werks an Liberty ab, nachdem die Kommission die vorläufigen vorläufigen Maßnahmen genehmigt hatte.

Die letzten Maßnahmen der EU-Kommission

Nach dem Verkauf der Duffel-Anlage an Liberty ist die Kommission der Ansicht, dass endgültige Maßnahmen erforderlich sind, um sicherzustellen, dass der Verkauf wirksam bleibt und die Lebensfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Anlage geschützt wird. Daher hat die Kommission gemäß Artikel 8 Absatz 4 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung und um die Situation vor der Durchführung der Novelis / Aleris-Transaktion so weit wie möglich wiederherzustellen, eine Reihe von Maßnahmen angeordnet, welche Novelis einhalten muss.

Diese Maßnahmen umfassen unter anderem eine Nicht-Wiedererfassungsmaßnahme, die Novelis daran hindert, das gesamte oder einen Teil des Duffel-Werks wieder zu erwerben, sowie eine Nicht-Werbemaßnahme, die Novelis daran hindert, Kunden oder Daueraufträge des Duffel-Werks zu werben. Sie reproduzieren auch andere Schutzmaßnahmen und Verpflichtungen, die typischerweise im Rahmen der Verpflichtungen erforderlich sind und in diesem Fall nicht mehr anwendbar sind. Die Entscheidung sieht auch Übergangsvereinbarungen, Maßnahmen zum Mandat des Treuhänders sowie zur Investitionsfinanzierung zugunsten der Anlage vor. Schließlich sind tägliche Strafzahlungen vorgesehen, falls Novelis die Maßnahmen nicht einhält.

Firmen und Produkte

Novelis mit Hauptsitz in den USA ist ein globaler Hersteller von Aluminiumhalbzeugen und Aluminiumrecycler. Das Unternehmen betreibt mehrere Produktionsstätten in Nordamerika, Südamerika, Europa und Asien. Novelis ist eine Tochtergesellschaft von Hindalco Industries Limited, einem in Indien ansässigen Lieferanten von Aluminium und Kupfer.

Aleris mit Hauptsitz in den USA ist ein globaler Hersteller von Aluminiumhalbzeugen. Das Unternehmen betreibt mehrere Produktionsstätten in Nordamerika, Europa und Asien.

Hintergrund

Im Falle einer Verletzung einer Bedingung, mit der eine mit dem Binnenmarkt vereinbarte Konzentration erklärt wird, ist die Kommission berechtigt, vorläufige Maßnahmen zur Wahrung des Wettbewerbs gemäß Artikel 8 Absatz 5 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung zu treffen.

Die Kommission kann auf der Grundlage von Artikel 8 Absatz 4 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung auch geeignete endgültige Maßnahmen anordnen, um die Situation vor der Durchführung des Zusammenschlusses so weit wie möglich wiederherzustellen.

Lassen Sie eine Antwort hier